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   BVerwG, 30.06.1982 - 4 B 137.82   

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https://dejure.org/1982,5830
BVerwG, 30.06.1982 - 4 B 137.82 (https://dejure.org/1982,5830)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1982 - 4 B 137.82 (https://dejure.org/1982,5830)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1982 - 4 B 137.82 (https://dejure.org/1982,5830)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestimmung des Eigentumsinhalts durch die Vorschriften des materiellen Baurechts - Irrevisibilität von Landesrecht

Verfahrensgang

 
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  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1982 - 4 B 137.82
    Hierzu gehören auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (BVerfGE 58, 300 [330]), also auch die Vorschriften des materiellen Baurechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit BVerwGE 3, 28).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1982 - 4 B 137.82
    Solche Normen legen generell und abstrakt die Rechte und Pflichten des Eigentümers fest, bestimmen also den Eigentumsinhalt (BVerfGE 52, 2 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76] [27]).
  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65

    Bauen im Bauwich - Zulässigkeit eines Kleingaragenbaus im Bauwich -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1982 - 4 B 137.82
    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Senats vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 23.65 - (Bundesbaublatt 1966, 75) ab: Abgesehen davon, daß es in jenem Urteil um eine Vorschrift des Bundesrechts - nämlich um § 13 Abs. 4 a RGaO - ging, ist nicht ersichtlich, wieso das Berufungsgericht die in jenem Urteil aufgestellten Grundsätze verkannt haben sollte.
  • BVerwG, 08.12.1955 - I C 135.54

    Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das materielle Baurecht -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1982 - 4 B 137.82
    Hierzu gehören auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (BVerfGE 58, 300 [330]), also auch die Vorschriften des materiellen Baurechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit BVerwGE 3, 28).
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